{"id":2570,"date":"2020-09-22T16:24:01","date_gmt":"2020-09-22T14:24:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www2.rhv-technik.de\/agb\/"},"modified":"2022-06-13T17:26:57","modified_gmt":"2022-06-13T15:26:57","slug":"gtc","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.rhv-technik.com\/en\/gtc\/","title":{"rendered":"GTC"},"content":{"rendered":"<h1>AGB<\/h1>\n<h2>Allgemeine Bedingungen f\u00fcr Lieferungen und f\u00fcr die Erbringung von Werk- und Dienstleistungen<\/h2>\n<div>\n<p style=\"text-align: left;\">Zur Verwendung im Gesch\u00e4ftsverkehr gegen\u00fcber Unternehmern, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen:<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschlie\u00dflich f\u00fcr alle Lieferungen sowie f\u00fcr alle Werk- und Dienstleistungen der Rybak + Hofmann rhv-Technik GmbH &amp; Co. KG, Eisentalstra\u00dfe 27, 71332 Waiblingen (nachfolgend: \u201erhv\u201c), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Sie gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung als Rahmenvereinbarung auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen, ohne dass rhv in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen muss. \u00dcber \u00c4nderungen der Bedingungen wird rhv den Kunden unverz\u00fcglich informieren.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Abweichende, entgegenstehende oder erg\u00e4nzende Allgemeine Gesch\u00e4fts- und Einkaufsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdr\u00fccklich widersprochen wurde oder ein Auftrag des Kunden vorbehaltlos angenommen wurde.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>1. Angebote und Vertragsschluss<\/strong><br \/>1.1 Angebote von rhv sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet sind. Bestellungen des Kunden gelten als verbindliches Angebot des Kunden zum Abschluss eines Vertrages und k\u00f6nnen von rhv innerhalb von 4 Wochen nach Bestellungseingang schriftlich oder durch Durchf\u00fchrung der Lieferung oder Leistungserbringung angenommen werden.<br \/>1.2 Kataloge, Prospekte, Werbeschriften und darin enthaltene Zeichnungen, Abbildungen, Ma\u00dfe, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten von rhv stellen keine Garantien, Leistungs- oder Beschaffenheitsvereinbarungen dar, wenn dies nicht ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart wird.<br \/>1.3 Beratungen, Entwicklungen, Anpassungen an die kundenspezifischen Bed\u00fcrfnisse, Installation, Inbetrieb- und Abnahme bed\u00fcrfen stets der gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien und werden von den Lieferungen und Leistungen ohne gesonderte Vereinbarung nicht mitumfasst.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>2. Lieferungen und Leistungen; Preisanpassungen<\/strong><br \/>2.1 Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind Kostenvoranschl\u00e4ge grunds\u00e4tzlich verg\u00fctungspflichtig und werden nach Aufwand abgerechnet. Ein f\u00fcr Kostenvoranschl\u00e4ge gezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn in der Folge ein Auftrag erteilt wird.<br \/>2.2 rhv steht f\u00fcr die rechtzeitige Beschaffung ihrer Lieferungen und\/oder Leistungen nur ein, soweit rhv selbst die erforderlichen Zulieferungen und sonstigen Leistungen (im Folgenden zusammen: \u201eZulieferungen\u201c) richtig und rechtzeitig erh\u00e4lt, es sei denn, die unrichtige oder versp\u00e4tete Zulieferung ist von rhv zu vertreten. rhv wird den Kunden unverz\u00fcglich \u00fcber die Nichtverf\u00fcgbarkeit oder nicht rechtzeitige Verf\u00fcgbarkeit der Zulieferungen informieren.<br \/>2.3 Sind feste Preise f\u00fcr einen l\u00e4ngeren Liefer- und Leistungszeitraum vereinbart und \u00e4ndern sich innerhalb dieses Zeitraums die f\u00fcr die Preisbildung von rhv ma\u00dfgeblichen Kostenelemente wie Rohstoffe, Energie, Steuern und Z\u00f6lle nicht nur unwesentlich, ohne dass dies f\u00fcr rhv kalkulatorisch vorhersehbar oder sonst von rhv zu vertreten ist, so ist der Kunde verpflichtet, \u00fcber eine angemessene Preisanpassung aufgrund der jeweils aktuellen Kostensteigerungen zu verhandeln. F\u00fchren diese Verhandlungen nicht innerhalb von 1 Monat zu einem f\u00fcr beide Seiten akzeptablen Ergebnis, so ist rhv berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende zu k\u00fcndigen.<br \/>2.4 Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk zuz\u00fcglich gesetzlicher Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung sowie sonstiger Kosten f\u00fcr Verpackung, Transport, Versicherung, Zoll etc.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>3. Zahlungen<\/strong><br \/>3.1 Rechnungen von rhv sind, soweit nicht anders vereinbart, sp\u00e4testens 10 Tage nach Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme ohne Abzug zu bezahlen. rhv ist jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuf\u00fchren. Einen entsprechenden Vorbehalt erkl\u00e4rt rhv sp\u00e4testens mit der Auftragsbest\u00e4tigung.<br \/>3.2 Zahlungen gelten erst dann als erfolgt, wenn rhv \u00fcber den Betrag verf\u00fcgen kann.<br \/>3.3 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.<br \/>3.4 rhv ist zur Zur\u00fcckbehaltung der Leistung berechtigt, solange der Kunde rhv gegen\u00fcber seine vertraglichen oder sonstigen rechtlichen Verpflichtungen nicht erf\u00fcllt hat.<br \/>3.5 Aufrechnungs- und Zur\u00fcckbehaltungsrechte des Kunden sind nur mit rechtskr\u00e4ftig festgestellten, anerkannten oder unbestrittenen Forderungen statthaft. Der Kunde ist zur Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<br \/>3.6 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Zahlungsanspruch von rhv durch mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit des Kunden gef\u00e4hrdet wird, so ist rhv nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und \u2013 gegebenenfalls nach Fristsetzung \u2013 zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt (\u00a7 321 BGB). Bei Vertr\u00e4gen \u00fcber die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) kann rhv den R\u00fccktritt sofort erkl\u00e4ren; die gesetzlichen Regelungen \u00fcber die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>4. Liefer- und Leistungszeiten<\/strong><br \/>4.1 Termine oder Fristen f\u00fcr Lieferungen und Leistungen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind.<br \/>4.2 rhv ist zu Teillieferungen und Teilleistungen nur dann berechtigt, wenn diese f\u00fcr den Kunden nach dem Vertragszweck von Interesse sind und dem Kunden dadurch kein erheblicher Mehraufwand entsteht.<br \/>4.3 Liefer- und Leistungsverz\u00f6gerungen aufgrund h\u00f6herer Gewalt sowie in Folge von Ereignissen, die rhv die Lieferung\/Leistung nicht nur vor\u00fcbergehend wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen \u2013 hierzu geh\u00f6ren insbesondere Streik, Aussperrung, beh\u00f6rdliche Anordnung, Ausfall von Maschinen, Ungl\u00fccksf\u00e4lle, Pandemien, Krieg oder Naturkatastrophen \u2013 hat rhv auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen rhv, die Lieferung\/Leistung um die Dauer der Behinderung zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Sollte die Behinderung l\u00e4nger als zwei Monate dauern, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erf\u00fcllten Teils vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Schadensersatzanspr\u00fcche sind in diesem Falle ausgeschlossen. Auf die genannten Umst\u00e4nde kann sich rhv nur berufen, wenn der Kunde unverz\u00fcglich, d.h. drei Arbeitstage nach Kenntniserlangung dar\u00fcber benachrichtigt worden ist.<br \/>4.4 Sofern rhv die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentsch\u00e4digung in H\u00f6he von 0,5 % des Netto-Rechnungswertes f\u00fcr jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch in H\u00f6he von h\u00f6chstens 5 % des Netto-Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. rhv bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kunden gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die vorstehende pauschale Verzugsentsch\u00e4digung entstanden ist. \u00dcber die vorstehende pauschale Verzugsentsch\u00e4digung hinaus gehende Anspr\u00fcche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit von rhv. In letzterem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, solange keiner der in Ziffer 7.3 Satz 1 genannten F\u00e4lle vorliegt.<br \/>4.5 Ger\u00e4t der Kunde in Annahmeverzug, unterl\u00e4sst er eine Mitwirkungshandlung oder verz\u00f6gert sich die Lieferung oder Leistung von rhv aus sonstigen vom Kunden zu vertretenden Gr\u00fcnden, so ist rhv berechtigt, Ersatz des dadurch entstandenen Schadens einschlie\u00dflich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden \u00fcber.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>5. M\u00e4ngelrechte des Kunden<\/strong><br \/>5.1 M\u00e4ngelrechte des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und R\u00fcgepflichten (\u00a7\u00a7 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem sp\u00e4teren Zeitpunkt ein Mangel, so ist rhv hiervon unverz\u00fcglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche M\u00e4ngel innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare M\u00e4ngel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Vers\u00e4umt der Kunde die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Untersuchung und\/oder M\u00e4ngelanzeige, ist die Haftung von rhv f\u00fcr den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgem\u00e4\u00df angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Bei einer zum Einbau, zur Anbringung oder Installation bestimmten Ware gilt dies auch dann, wenn der Mangel infolge der Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenbar wurde; in diesem Fall bestehen insbesondere keine Anspr\u00fcche des Kunden auf Ersatz entsprechender Kosten (&#8220;Aus- und Einbaukosten&#8221;).<br \/>5.2 rhv hat Sachm\u00e4ngel von Lieferungen, welche von Dritten bezogen und unver\u00e4ndert an den Kunden weitergeliefert werden, nicht zu vertreten; die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrl\u00e4ssigkeit bleibt nach Ma\u00dfgabe von Ziff. 7. unber\u00fchrt.<br \/>5.3 Soweit Lieferungen M\u00e4ngel aufweisen oder Leistungen mangelhaft erbracht worden sind oder falls rhv f\u00fcr bestimmte Beschaffenheitsmerkmale eine Garantie \u00fcbernommen hat, kann rhv w\u00e4hlen, den Mangel zu beseitigen (Nachbesserung) oder einen mangelfreien Gegenstand (Ersatzlieferung) zu liefern. Ist die von rhv gew\u00e4hlte Art der Nacherf\u00fcllung im Einzelfall f\u00fcr den Kunden unzumutbar, kann er sie ablehnen. Die mangelhaften Lieferungen sind vom Kunden auf dem von rhv gew\u00e4hlten Transportweg und auf Kosten von rhv zur Nachbesserung zur Verf\u00fcgung zu stellen. Falls der Kunde verlangt, dass Nachbesserungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, der nicht der vertragliche Leistungsort ist, tr\u00e4gt der Kunde die dabei zus\u00e4tzlich f\u00fcr Arbeitszeit und Reisekosten entstehenden Aufwendungen. Schl\u00e4gt die Nachbesserung nach zweimaligem Versuch und angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Verg\u00fctung verlangen oder vom Vertrag zur\u00fccktreten. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein R\u00fccktrittsrecht.<br \/>5.4 rhv ist berechtigt, die Nacherf\u00fcllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Kosten durchgef\u00fchrt werden kann. In diesem Fall steht dem Kunden ein sofortiges Minderungs- bzw. R\u00fccktrittsrecht zu.<br \/>5.5 rhv ist berechtigt, die geschuldete Nacherf\u00fcllung davon abh\u00e4ngig zu machen, dass der Kunde die f\u00e4lligen Zahlungspflichten erf\u00fcllt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verh\u00e4ltnis zum Mangel angemessenen Teil der Zahlung zur\u00fcckzubehalten.<br \/>5.6 Der Kunde hat rhv die zur geschuldeten Nacherf\u00fcllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Pr\u00fcfungszwecken zu \u00fcbergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften an rhv zur\u00fcckzugeben. Die Nacherf\u00fcllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn rhv urspr\u00fcnglich nicht zum Einbau verpflichtet war.<br \/>5.7 Anspr\u00fcche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei M\u00e4ngeln nur nach Ma\u00dfgabe von Ziff. 7 und sind im \u00dcbrigen ausgeschlossen.<br \/>5.8 rhv haftet nicht f\u00fcr M\u00e4ngel, die durch normalen Verschlei\u00df, \u00e4u\u00dfere Einfl\u00fcsse, unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung, unsachgem\u00e4\u00dfe Lagerung oder Verarbeitung oder Bedienungsfehler entstehen. M\u00e4ngelrechte des Kunden sind ausgeschlossen, soweit der Kunde ohne Zustimmung von rhv Lieferungen oder Leistungen von rhv selbst \u00e4ndert oder durch Dritte \u00e4ndern l\u00e4sst, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis f\u00fchrt, dass die noch in Rede stehenden M\u00e4ngel weder insgesamt noch teilweise durch solche \u00c4nderungen verursacht worden sind und dass die M\u00e4ngelbeseitigung durch die \u00c4nderung nicht erschwert wird.<br \/>5.9 Die Haftung wegen etwaiger Schadensersatzanspr\u00fcche und die Haftungsbegrenzungen wegen gebrauchter Gegenst\u00e4nde ist in Ziff. 7 abschlie\u00dfend geregelt.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>6. Eigentumsvorbehalt<\/strong><br \/>6.1 Von rhv gelieferte Waren bleiben Eigentum von rhv bis zur Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher gegen\u00fcber dem Kunden aus der Gesch\u00e4ftsverbindung bestehender Zahlungsanspr\u00fcche. Werden Liefergegenst\u00e4nde vom Kunden weiterver\u00e4u\u00dfert, tritt der Kunde die Kaufpreisforderung gegen seine Abnehmer an rhv ab, soweit noch nicht vollst\u00e4ndig bezahlt worden ist.<br \/>6.2 Verarbeitungen und Umbildungen erfolgen stets f\u00fcr rhv als Herstellerin. Erlischt das (Mit-)Eigentum von rhv durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsm\u00e4\u00dfig (gem\u00e4\u00df Rechnungswert) auf rhv \u00fcbergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit)Eigentum von rhv unentgeltlich. Ware, an der rhv (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.<br \/>6.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr zu verarbeiten und zu ver\u00e4u\u00dfern, solange er nicht in Verzug ist. Verpf\u00e4ndungen oder Sicherungs\u00fcbereignungen sind unzul\u00e4ssig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bez\u00fcglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschlie\u00dflich s\u00e4mtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an rhv ab. rhv erm\u00e4chtigt ihn widerruflich, die an rhv abgetretenen Forderungen f\u00fcr deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungserm\u00e4chtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt.<br \/>6.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere durch Pf\u00e4ndungen, wird der Kunde auf das Eigentum von rhv hinweisen und diese unverz\u00fcglich benachrichtigen, damit rhv ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann.<br \/>6.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden \u2013 insbesondere Zahlungsverzug \u2013 ist rhv nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Nimmt rhv die Vorbehaltsware zur\u00fcck, stellt dies einen R\u00fccktritt vom Vertrag dar. rhv ist berechtigt, die Vorbehaltsware nach R\u00fccknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages f\u00fcr die Verwertungskosten ist der Verwertungserl\u00f6s mit den vom Kunden gegen\u00fcber rhv geschuldeten Betr\u00e4gen zu verrechnen.<br \/>6.6 rhv ist verpflichtet, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10\u2009% \u00fcbersteigt; dabei obliegt rhv die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>7. Haftung<\/strong><br \/>7.1 rhv haftet f\u00fcr entstehende Sch\u00e4den nur, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Verhalten von rhv, deren gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen.<br \/>7.2 Bei leicht fahrl\u00e4ssiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von rhv auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor bei Verpflichtungen, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelm\u00e4\u00dfig vertraut hat und vertrauen durfte.<br \/>7.3 Dar\u00fcber hinaus sind Schadensersatzanspr\u00fcche unabh\u00e4ngig von der Art der Pflichtverletzung und gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen. Die Haftungsbeschr\u00e4nkung gilt nicht f\u00fcr Sch\u00e4den aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, f\u00fcr Anspr\u00fcche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit der Ware \u00fcbernommen wurde.<br \/>7.4 Soweit die Haftung von rhv beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen von rhv.<br \/>7.5 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zur\u00fccktreten oder k\u00fcndigen, wenn rhv die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies K\u00fcndigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. \u00a7\u00a7 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im \u00dcbrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>8. Haftung f\u00fcr Rechte Dritter<\/strong><br \/>8.1 Wird der Kunde aufgrund der Benutzung der von rhv gelieferten Gegenst\u00e4nde wegen Verletzung von Rechten Dritter in Anspruch genommen, so hat der Kunde rhv eine angemessene Frist zur Beseitigung des Rechtsmangels, im Regelfall einen Monat, einzur\u00e4umen. Keine Verletzung von Rechten Dritter liegt vor, wenn der Inhaber der Rechte rhv innerhalb der vom Kunden gesetzten angemessenen Frist das Recht einr\u00e4umt, dem Kunden die Nutzung der Liefergegenst\u00e4nde zum vertragsgem\u00e4\u00dfen Zweck einzur\u00e4umen.<br \/>8.2 Den Nachweis der Verletzung von Rechten Dritter hat der Kunde erst gef\u00fchrt, wenn gegen ihn diesbez\u00fcglich ein rechtskr\u00e4ftiges Urteil ergangen ist. Von dieser Regelung wird das Recht des Kunden, rhv den Streit zu verk\u00fcnden, nicht ber\u00fchrt.<br \/>8.3 Die Haftung wegen der Verletzung von Rechten Dritter richtet sich nach Ziff. 7. Das Recht zum R\u00fccktritt bleibt von der Regelung der in Ziff. 7 geregelten Haftungsbegrenzung unber\u00fchrt.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>9. Rechte des geistigen Eigentums<\/strong><br \/>9.1 Alle bei der Durchf\u00fchrung von vertragsgem\u00e4\u00dfen Werk- und Dienstleistungen bei rhv entstehenden Rechte des geistigen Eigentums, insbesondere Erfindungen, gewerbliche Schutzrechte, urheberrechtliche Nutzungsrechte und Gesch\u00e4ftsgeheimnisse stehen ausschlie\u00dflich rhv zu.<br \/>9.2 rhv r\u00e4umt dem Kunden ein einfaches, nicht unterlizenzierbares und nicht \u00fcbertragbares Recht zur Nutzung der vertragsgem\u00e4\u00df erhaltenen Gegenst\u00e4nde zum vereinbarten Zweck ein, welches durch Zahlung der vereinbarten Verg\u00fctung mit abgegolten ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>10. Verj\u00e4hrung<\/strong><br \/>10.1 Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Anspr\u00fcche aus Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln f\u00fcr Lieferungen und Leistungen von rhv betr\u00e4gt 12 Monate und beginnt mit dem Tag der Ablieferung. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, beginnt die Verj\u00e4hrungsfrist mit der Abnahme der Leistungen.<br \/>10.2 Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer \u00fcblichen Verwendungsweise f\u00fcr ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), betr\u00e4gt die Verj\u00e4hrungsfrist gem\u00e4\u00df der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (\u00a7 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unber\u00fchrt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verj\u00e4hrung (insb. \u00a7 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, \u00a7\u00a7 444, 445b, \u00a7 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).<br \/>10.3 Die vorstehenden Verj\u00e4hrungsfristen gelten auch f\u00fcr vertragliche und au\u00dfervertragliche Schadensersatzanspr\u00fcche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelm\u00e4\u00dfigen gesetzlichen Verj\u00e4hrung (\u00a7\u00a7 195, 199 BGB) w\u00fcrde im Einzelfall zu einer k\u00fcrzeren Verj\u00e4hrung f\u00fchren.<br \/>10.4 Die vorstehende Verk\u00fcrzung der Verj\u00e4hrungsfrist findet keine Anwendung auf Schadensersatzanspr\u00fcche, die auf grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz, einer zu vertretenden Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie der Verletzung von K\u00f6rper, Leben, Gesundheit und Freiheit beruhen oder auf Schadensersatzanspr\u00fcche nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>11. Allgemeine Bestimmungen<\/strong><br \/>11.1 Alle vertraglichen Vereinbarungen sowie \u00c4nderungen und Aufhebungen derselben bed\u00fcrfen der Schriftform. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschlie\u00dflich Nebenabreden, Erg\u00e4nzungen und \u00c4nderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. F\u00fcr den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Best\u00e4tigung von rhv ma\u00dfgebend.<br \/>11.2 Rechtserhebliche Erkl\u00e4rungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, M\u00e4ngelanzeige, R\u00fccktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln \u00fcber die Legitimation des Erkl\u00e4renden bleiben unber\u00fchrt.<br \/>11.3 Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist der Sitz von rhv.<br \/>11.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.<br \/>11.5 Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ergebenden Streitigkeiten ist das Landgericht Stuttgart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist. rhv ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu verklagen.<br \/>Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind zweisprachig auf Deutsch und Englisch verfasst. In Zweifelsf\u00e4llen bez\u00fcglich der Auslegung gilt die deutsche Fassung als verbindlich.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Stand: Mai 2022<\/p>\n<\/div>\n<p><!-- {\"name\":\"Template - Unterseite \\\"Mechanische Verarbeitung\\\"\",\"type\":\"layout\",\"children\":[{\"type\":\"section\",\"props\":{\"style\":\"default\",\"width\":\"default\",\"vertical_align\":\"middle\",\"title_position\":\"top-left\",\"title_rotation\":\"left\",\"title_breakpoint\":\"xl\",\"image_position\":\"center-center\",\"image\":\"wp-content\\\/uploads\\\/2020\\\/09\\\/header_unternehmen-scaled.jpg\",\"class\":\"hero-unterseite\",\"image_size\":\"cover\",\"image_effect\":\"parallax\",\"image_parallax_bgy_start\":\"0\",\"image_parallax_bgy_end\":\"200\",\"header_transparent\":\"dark\",\"header_transparent_noplaceholder\":true},\"children\":[{\"type\":\"row\",\"children\":[{\"type\":\"column\",\"props\":{\"image_position\":\"center-center\",\"media_overlay_gradient\":\"\",\"vertical_align\":\"middle\"},\"children\":[{\"type\":\"headline\",\"props\":{\"title_element\":\"h1\",\"title_style\":\"h1\",\"text_align\":\"center\",\"margin_remove_top\":true,\"margin_remove_bottom\":true,\"content\":\"AGB\"},\"source\":{\"query\":{\"name\":\"\"},\"props\":{}}},{\"type\":\"headline\",\"props\":{\"title_element\":\"div\",\"title_style\":\"h2\",\"text_align\":\"center\",\"content\":\"\",\"margin_remove_top\":true,\"margin_remove_bottom\":true},\"source\":{\"query\":{\"name\":\"\"},\"props\":{}}}]}],\"props\":{\"margin_remove_top\":true,\"margin_remove_bottom\":true,\"match\":true}}]},{\"type\":\"section\",\"props\":{\"style\":\"default\",\"width\":\"default\",\"vertical_align\":\"middle\",\"title_position\":\"top-left\",\"title_rotation\":\"left\",\"title_breakpoint\":\"xl\",\"image_position\":\"center-center\"},\"children\":[{\"type\":\"row\",\"children\":[{\"type\":\"column\",\"props\":{\"image_position\":\"center-center\",\"media_overlay_gradient\":\"\",\"width_medium\":\"\"},\"children\":[{\"type\":\"headline\",\"props\":{\"title_element\":\"h2\",\"title_style\":\"h2\",\"content\":\"Allgemeine Bedingungen f\\u00fcr Lieferungen und f\\u00fcr die Erbringung von Werk- und Dienstleistungen\",\"margin_remove_top\":true,\"margin_remove_bottom\":true,\"text_align\":\"center\"},\"source\":{\"query\":{\"name\":\"\"},\"props\":{}}},{\"type\":\"text\",\"props\":{\"margin\":\"default\",\"column_breakpoint\":\"m\",\"content\":\"\n\n<p style=\\\"text-align: left;\\\">Zur Verwendung im Gesch\\u00e4ftsverkehr gegen\\u00fcber Unternehmern, juristischen Personen des \\u00f6ffentlichen Rechts oder \\u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\\u00f6gen:<\\\/p>\\n\n\n<p style=\\\"text-align: left;\\\">Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschlie\\u00dflich f\\u00fcr alle Lieferungen sowie f\\u00fcr alle Werk- und Dienstleistungen der Rybak + Hofmann rhv-Technik GmbH &amp; Co. KG, Eisentalstra\\u00dfe 27, 71332 Waiblingen (nachfolgend: \\u201erhv\\u201c), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Sie gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung als Rahmenvereinbarung auch f\\u00fcr alle k\\u00fcnftigen Gesch\\u00e4ftsbeziehungen, ohne dass rhv in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen muss. \\u00dcber \\u00c4nderungen der Bedingungen wird rhv den Kunden unverz\\u00fcglich informieren.<\\\/p>\\n\n\n<p style=\\\"text-align: left;\\\">Abweichende, entgegenstehende oder erg\\u00e4nzende Allgemeine Gesch\\u00e4fts- und Einkaufsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdr\\u00fccklich widersprochen wurde oder ein Auftrag des Kunden vorbehaltlos angenommen wurde.<\\\/p>\\n\n\n<p style=\\\"text-align: left;\\\"><strong>1. Angebote und Vertragsschluss<\\\/strong><br \\\/>1.1 Angebote von rhv sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdr\\u00fccklich als verbindlich bezeichnet sind. Bestellungen des Kunden gelten als verbindliches Angebot des Kunden zum Abschluss eines Vertrages und k\\u00f6nnen von rhv innerhalb von 4 Wochen nach Bestellungseingang schriftlich oder durch Durchf\\u00fchrung der Lieferung oder Leistungserbringung angenommen werden.<br \\\/>1.2 Kataloge, Prospekte, Werbeschriften und darin enthaltene Zeichnungen, Abbildungen, Ma\\u00dfe, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten von rhv stellen keine Garantien, Leistungs- oder Beschaffenheitsvereinbarungen dar, wenn dies nicht ausdr\\u00fccklich schriftlich vereinbart wird.<br \\\/>1.3 Beratungen, Entwicklungen, Anpassungen an die kundenspezifischen Bed\\u00fcrfnisse, Installation, Inbetrieb- und Abnahme bed\\u00fcrfen stets der gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien und werden von den Lieferungen und Leistungen ohne gesonderte Vereinbarung nicht mitumfasst.<\\\/p>\\n\n\n<p style=\\\"text-align: left;\\\"><br \\\/><strong>2. Lieferungen und Leistungen; Preisanpassungen<\\\/strong><br \\\/>2.1 Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind Kostenvoranschl\\u00e4ge grunds\\u00e4tzlich verg\\u00fctungspflichtig und werden nach Aufwand abgerechnet. Ein f\\u00fcr Kostenvoranschl\\u00e4ge gezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn in der Folge ein Auftrag erteilt wird.<br \\\/>2.2 rhv steht f\\u00fcr die rechtzeitige Beschaffung ihrer Lieferungen und\\\/oder Leistungen nur ein, soweit rhv selbst die erforderlichen Zulieferungen und sonstigen Leistungen (im Folgenden zusammen: \\u201eZulieferungen\\u201c) richtig und rechtzeitig erh\\u00e4lt, es sei denn, die unrichtige oder versp\\u00e4tete Zulieferung ist von rhv zu vertreten. rhv wird den Kunden unverz\\u00fcglich \\u00fcber die Nichtverf\\u00fcgbarkeit oder nicht rechtzeitige Verf\\u00fcgbarkeit der Zulieferungen informieren.<br \\\/>2.3 Sind feste Preise f\\u00fcr einen l\\u00e4ngeren Liefer- und Leistungszeitraum vereinbart und \\u00e4ndern sich innerhalb dieses Zeitraums die f\\u00fcr die Preisbildung von rhv ma\\u00dfgeblichen Kostenelemente wie Rohstoffe, Energie, Steuern und Z\\u00f6lle nicht nur unwesentlich, ohne dass dies f\\u00fcr rhv kalkulatorisch vorhersehbar oder sonst von rhv zu vertreten ist, so ist der Kunde verpflichtet, \\u00fcber eine angemessene Preisanpassung aufgrund der jeweils aktuellen Kostensteigerungen zu verhandeln. F\\u00fchren diese Verhandlungen nicht innerhalb von 1 Monat zu einem f\\u00fcr beide Seiten akzeptablen Ergebnis, so ist rhv berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende zu k\\u00fcndigen.<br \\\/>2.4 Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk zuz\\u00fcglich gesetzlicher Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung sowie sonstiger Kosten f\\u00fcr Verpackung, Transport, Versicherung, Zoll etc.<\\\/p>\\n\n\n<p style=\\\"text-align: left;\\\"><br \\\/><strong>3. Zahlungen<\\\/strong><br \\\/>3.1 Rechnungen von rhv sind, soweit nicht anders vereinbart, sp\\u00e4testens 10 Tage nach Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme ohne Abzug zu bezahlen. rhv ist jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Gesch\\u00e4ftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuf\\u00fchren. Einen entsprechenden Vorbehalt erkl\\u00e4rt rhv sp\\u00e4testens mit der Auftragsbest\\u00e4tigung.<br \\\/>3.2 Zahlungen gelten erst dann als erfolgt, wenn rhv \\u00fcber den Betrag verf\\u00fcgen kann.<br \\\/>3.3 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.<br \\\/>3.4 rhv ist zur Zur\\u00fcckbehaltung der Leistung berechtigt, solange der Kunde rhv gegen\\u00fcber seine vertraglichen oder sonstigen rechtlichen Verpflichtungen nicht erf\\u00fcllt hat.<br \\\/>3.5 Aufrechnungs- und Zur\\u00fcckbehaltungsrechte des Kunden sind nur mit rechtskr\\u00e4ftig festgestellten, anerkannten oder unbestrittenen Forderungen statthaft. Der Kunde ist zur Aus\\u00fcbung eines Zur\\u00fcckbehaltungsrechts nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverh\\u00e4ltnis beruht.<br \\\/>3.6 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Er\\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Zahlungsanspruch von rhv durch mangelnde Leistungsf\\u00e4higkeit des Kunden gef\\u00e4hrdet wird, so ist rhv nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und \\u2013 gegebenenfalls nach Fristsetzung \\u2013 zum R\\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt (\\u00a7 321 BGB). Bei Vertr\\u00e4gen \\u00fcber die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) kann rhv den R\\u00fccktritt sofort erkl\\u00e4ren; die gesetzlichen Regelungen \\u00fcber die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unber\\u00fchrt.<\\\/p>\\n\n\n<p style=\\\"text-align: left;\\\"><br \\\/><strong>4. Liefer- und Leistungszeiten<\\\/strong><br \\\/>4.1 Termine oder Fristen f\\u00fcr Lieferungen und Leistungen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind.<br \\\/>4.2 rhv ist zu Teillieferungen und Teilleistungen nur dann berechtigt, wenn diese f\\u00fcr den Kunden nach dem Vertragszweck von Interesse sind und dem Kunden dadurch kein erheblicher Mehraufwand entsteht.<br \\\/>4.3 Liefer- und Leistungsverz\\u00f6gerungen aufgrund h\\u00f6herer Gewalt sowie in Folge von Ereignissen, die rhv die Lieferung\\\/Leistung nicht nur vor\\u00fcbergehend wesentlich erschweren oder unm\\u00f6glich machen \\u2013 hierzu geh\\u00f6ren insbesondere Streik, Aussperrung, beh\\u00f6rdliche Anordnung, Ausfall von Maschinen, Ungl\\u00fccksf\\u00e4lle, Pandemien, Krieg oder Naturkatastrophen \\u2013 hat rhv auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen rhv, die Lieferung\\\/Leistung um die Dauer der Behinderung zuz\\u00fcglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Sollte die Behinderung l\\u00e4nger als zwei Monate dauern, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erf\\u00fcllten Teils vom Vertrag zur\\u00fcckzutreten. Schadensersatzanspr\\u00fcche sind in diesem Falle ausgeschlossen. Auf die genannten Umst\\u00e4nde kann sich rhv nur berufen, wenn der Kunde unverz\\u00fcglich, d.h. drei Arbeitstage nach Kenntniserlangung dar\\u00fcber benachrichtigt worden ist.<br \\\/>4.4 Sofern rhv die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentsch\\u00e4digung in H\\u00f6he von 0,5 % des Netto-Rechnungswertes f\\u00fcr jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch in H\\u00f6he von h\\u00f6chstens 5 % des Netto-Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. rhv bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kunden gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die vorstehende pauschale Verzugsentsch\\u00e4digung entstanden ist. \\u00dcber die vorstehende pauschale Verzugsentsch\\u00e4digung hinaus gehende Anspr\\u00fcche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrl\\u00e4ssigkeit von rhv. In letzterem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, solange keiner der in Ziffer 7.3 Satz 1 genannten F\\u00e4lle vorliegt.<br \\\/>4.5 Ger\\u00e4t der Kunde in Annahmeverzug, unterl\\u00e4sst er eine Mitwirkungshandlung oder verz\\u00f6gert sich die Lieferung oder Leistung von rhv aus sonstigen vom Kunden zu vertretenden Gr\\u00fcnden, so ist rhv berechtigt, Ersatz des dadurch entstandenen Schadens einschlie\\u00dflich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr des zuf\\u00e4lligen Untergangs und der zuf\\u00e4lligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden \\u00fcber.<\\\/p>\\n\n\n<p style=\\\"text-align: left;\\\"><br \\\/><strong>5. M\\u00e4ngelrechte des Kunden<\\\/strong><br \\\/>5.1 M\\u00e4ngelrechte des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und R\\u00fcgepflichten (\\u00a7\\u00a7 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem sp\\u00e4teren Zeitpunkt ein Mangel, so ist rhv hiervon unverz\\u00fcglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche M\\u00e4ngel innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare M\\u00e4ngel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Vers\\u00e4umt der Kunde die ordnungsgem\\u00e4\\u00dfe Untersuchung und\\\/oder M\\u00e4ngelanzeige, ist die Haftung von rhv f\\u00fcr den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgem\\u00e4\\u00df angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Bei einer zum Einbau, zur Anbringung oder Installation bestimmten Ware gilt dies auch dann, wenn der Mangel infolge der Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenbar wurde; in diesem Fall bestehen insbesondere keine Anspr\\u00fcche des Kunden auf Ersatz entsprechender Kosten (\\\"Aus- und Einbaukosten\\\").<br \\\/>5.2 rhv hat Sachm\\u00e4ngel von Lieferungen, welche von Dritten bezogen und unver\\u00e4ndert an den Kunden weitergeliefert werden, nicht zu vertreten; die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrl\\u00e4ssigkeit bleibt nach Ma\\u00dfgabe von Ziff. 7. unber\\u00fchrt.<br \\\/>5.3 Soweit Lieferungen M\\u00e4ngel aufweisen oder Leistungen mangelhaft erbracht worden sind oder falls rhv f\\u00fcr bestimmte Beschaffenheitsmerkmale eine Garantie \\u00fcbernommen hat, kann rhv w\\u00e4hlen, den Mangel zu beseitigen (Nachbesserung) oder einen mangelfreien Gegenstand (Ersatzlieferung) zu liefern. Ist die von rhv gew\\u00e4hlte Art der Nacherf\\u00fcllung im Einzelfall f\\u00fcr den Kunden unzumutbar, kann er sie ablehnen. Die mangelhaften Lieferungen sind vom Kunden auf dem von rhv gew\\u00e4hlten Transportweg und auf Kosten von rhv zur Nachbesserung zur Verf\\u00fcgung zu stellen. Falls der Kunde verlangt, dass Nachbesserungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, der nicht der vertragliche Leistungsort ist, tr\\u00e4gt der Kunde die dabei zus\\u00e4tzlich f\\u00fcr Arbeitszeit und Reisekosten entstehenden Aufwendungen. Schl\\u00e4gt die Nachbesserung nach zweimaligem Versuch und angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Verg\\u00fctung verlangen oder vom Vertrag zur\\u00fccktreten. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein R\\u00fccktrittsrecht.<br \\\/>5.4 rhv ist berechtigt, die Nacherf\\u00fcllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverh\\u00e4ltnism\\u00e4\\u00dfigen Kosten durchgef\\u00fchrt werden kann. In diesem Fall steht dem Kunden ein sofortiges Minderungs- bzw. R\\u00fccktrittsrecht zu.<br \\\/>5.5 rhv ist berechtigt, die geschuldete Nacherf\\u00fcllung davon abh\\u00e4ngig zu machen, dass der Kunde die f\\u00e4lligen Zahlungspflichten erf\\u00fcllt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verh\\u00e4ltnis zum Mangel angemessenen Teil der Zahlung zur\\u00fcckzubehalten.<br \\\/>5.6 Der Kunde hat rhv die zur geschuldeten Nacherf\\u00fcllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Pr\\u00fcfungszwecken zu \\u00fcbergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften an rhv zur\\u00fcckzugeben. Die Nacherf\\u00fcllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn rhv urspr\\u00fcnglich nicht zum Einbau verpflichtet war.<br \\\/>5.7 Anspr\\u00fcche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei M\\u00e4ngeln nur nach Ma\\u00dfgabe von Ziff. 7 und sind im \\u00dcbrigen ausgeschlossen.<br \\\/>5.8 rhv haftet nicht f\\u00fcr M\\u00e4ngel, die durch normalen Verschlei\\u00df, \\u00e4u\\u00dfere Einfl\\u00fcsse, unsachgem\\u00e4\\u00dfe Behandlung, unsachgem\\u00e4\\u00dfe Lagerung oder Verarbeitung oder Bedienungsfehler entstehen. M\\u00e4ngelrechte des Kunden sind ausgeschlossen, soweit der Kunde ohne Zustimmung von rhv Lieferungen oder Leistungen von rhv selbst \\u00e4ndert oder durch Dritte \\u00e4ndern l\\u00e4sst, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis f\\u00fchrt, dass die noch in Rede stehenden M\\u00e4ngel weder insgesamt noch teilweise durch solche \\u00c4nderungen verursacht worden sind und dass die M\\u00e4ngelbeseitigung durch die \\u00c4nderung nicht erschwert wird.<br \\\/>5.9 Die Haftung wegen etwaiger Schadensersatzanspr\\u00fcche und die Haftungsbegrenzungen wegen gebrauchter Gegenst\\u00e4nde ist in Ziff. 7 abschlie\\u00dfend geregelt.<\\\/p>\\n\n\n<p style=\\\"text-align: left;\\\"><br \\\/><strong>6. Eigentumsvorbehalt<\\\/strong><br \\\/>6.1 Von rhv gelieferte Waren bleiben Eigentum von rhv bis zur Erf\\u00fcllung s\\u00e4mtlicher gegen\\u00fcber dem Kunden aus der Gesch\\u00e4ftsverbindung bestehender Zahlungsanspr\\u00fcche. Werden Liefergegenst\\u00e4nde vom Kunden weiterver\\u00e4u\\u00dfert, tritt der Kunde die Kaufpreisforderung gegen seine Abnehmer an rhv ab, soweit noch nicht vollst\\u00e4ndig bezahlt worden ist.<br \\\/>6.2 Verarbeitungen und Umbildungen erfolgen stets f\\u00fcr rhv als Herstellerin. Erlischt das (Mit-)Eigentum von rhv durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsm\\u00e4\\u00dfig (gem\\u00e4\\u00df Rechnungswert) auf rhv \\u00fcbergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit)Eigentum von rhv unentgeltlich. Ware, an der rhv (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.<br \\\/>6.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgem\\u00e4\\u00dfen Gesch\\u00e4ftsverkehr zu verarbeiten und zu ver\\u00e4u\\u00dfern, solange er nicht in Verzug ist. Verpf\\u00e4ndungen oder Sicherungs\\u00fcbereignungen sind unzul\\u00e4ssig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bez\\u00fcglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschlie\\u00dflich s\\u00e4mtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an rhv ab. rhv erm\\u00e4chtigt ihn widerruflich, die an rhv abgetretenen Forderungen f\\u00fcr deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungserm\\u00e4chtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgem\\u00e4\\u00df nachkommt.<br \\\/>6.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere durch Pf\\u00e4ndungen, wird der Kunde auf das Eigentum von rhv hinweisen und diese unverz\\u00fcglich benachrichtigen, damit rhv ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann.<br \\\/>6.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden \\u2013 insbesondere Zahlungsverzug \\u2013 ist rhv nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, vom Vertrag zur\\u00fcckzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Nimmt rhv die Vorbehaltsware zur\\u00fcck, stellt dies einen R\\u00fccktritt vom Vertrag dar. rhv ist berechtigt, die Vorbehaltsware nach R\\u00fccknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages f\\u00fcr die Verwertungskosten ist der Verwertungserl\\u00f6s mit den vom Kunden gegen\\u00fcber rhv geschuldeten Betr\\u00e4gen zu verrechnen.<br \\\/>6.6 rhv ist verpflichtet, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10\\u2009% \\u00fcbersteigt; dabei obliegt rhv die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.<\\\/p>\\n\n\n<p style=\\\"text-align: left;\\\"><br \\\/><strong>7. Haftung<\\\/strong><br \\\/>7.1 rhv haftet f\\u00fcr entstehende Sch\\u00e4den nur, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vors\\u00e4tzlichen oder grob fahrl\\u00e4ssigen Verhalten von rhv, deren gesetzlichen Vertreter oder Erf\\u00fcllungsgehilfen beruhen.<br \\\/>7.2 Bei leicht fahrl\\u00e4ssiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von rhv auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor bei Verpflichtungen, deren Erf\\u00fcllung die ordnungsgem\\u00e4\\u00dfe Durchf\\u00fchrung des Vertrags \\u00fcberhaupt erst erm\\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelm\\u00e4\\u00dfig vertraut hat und vertrauen durfte.<br \\\/>7.3 Dar\\u00fcber hinaus sind Schadensersatzanspr\\u00fcche unabh\\u00e4ngig von der Art der Pflichtverletzung und gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen. Die Haftungsbeschr\\u00e4nkung gilt nicht f\\u00fcr Sch\\u00e4den aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des K\\u00f6rpers oder der Gesundheit, f\\u00fcr Anspr\\u00fcche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie f\\u00fcr die Beschaffenheit der Ware \\u00fcbernommen wurde.<br \\\/>7.4 Soweit die Haftung von rhv beschr\\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\\u00fcr Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erf\\u00fcllungsgehilfen von rhv.<br \\\/>7.5 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zur\\u00fccktreten oder k\\u00fcndigen, wenn rhv die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies K\\u00fcndigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. \\u00a7\\u00a7 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im \\u00dcbrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.<\\\/p>\\n\n\n<p style=\\\"text-align: left;\\\"><br \\\/><strong>8. Haftung f\\u00fcr Rechte Dritter<\\\/strong><br \\\/>8.1 Wird der Kunde aufgrund der Benutzung der von rhv gelieferten Gegenst\\u00e4nde wegen Verletzung von Rechten Dritter in Anspruch genommen, so hat der Kunde rhv eine angemessene Frist zur Beseitigung des Rechtsmangels, im Regelfall einen Monat, einzur\\u00e4umen. Keine Verletzung von Rechten Dritter liegt vor, wenn der Inhaber der Rechte rhv innerhalb der vom Kunden gesetzten angemessenen Frist das Recht einr\\u00e4umt, dem Kunden die Nutzung der Liefergegenst\\u00e4nde zum vertragsgem\\u00e4\\u00dfen Zweck einzur\\u00e4umen.<br \\\/>8.2 Den Nachweis der Verletzung von Rechten Dritter hat der Kunde erst gef\\u00fchrt, wenn gegen ihn diesbez\\u00fcglich ein rechtskr\\u00e4ftiges Urteil ergangen ist. Von dieser Regelung wird das Recht des Kunden, rhv den Streit zu verk\\u00fcnden, nicht ber\\u00fchrt.<br \\\/>8.3 Die Haftung wegen der Verletzung von Rechten Dritter richtet sich nach Ziff. 7. Das Recht zum R\\u00fccktritt bleibt von der Regelung der in Ziff. 7 geregelten Haftungsbegrenzung unber\\u00fchrt.<\\\/p>\\n\n\n<p style=\\\"text-align: left;\\\"><br \\\/><strong>9. Rechte des geistigen Eigentums<\\\/strong><br \\\/>9.1 Alle bei der Durchf\\u00fchrung von vertragsgem\\u00e4\\u00dfen Werk- und Dienstleistungen bei rhv entstehenden Rechte des geistigen Eigentums, insbesondere Erfindungen, gewerbliche Schutzrechte, urheberrechtliche Nutzungsrechte und Gesch\\u00e4ftsgeheimnisse stehen ausschlie\\u00dflich rhv zu.<br \\\/>9.2 rhv r\\u00e4umt dem Kunden ein einfaches, nicht unterlizenzierbares und nicht \\u00fcbertragbares Recht zur Nutzung der vertragsgem\\u00e4\\u00df erhaltenen Gegenst\\u00e4nde zum vereinbarten Zweck ein, welches durch Zahlung der vereinbarten Verg\\u00fctung mit abgegolten ist.<\\\/p>\\n\n\n<p style=\\\"text-align: left;\\\"><br \\\/><strong>10. Verj\\u00e4hrung<\\\/strong><br \\\/>10.1 Die Verj\\u00e4hrungsfrist f\\u00fcr Anspr\\u00fcche aus Sach- und Rechtsm\\u00e4ngeln f\\u00fcr Lieferungen und Leistungen von rhv betr\\u00e4gt 12 Monate und beginnt mit dem Tag der Ablieferung. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, beginnt die Verj\\u00e4hrungsfrist mit der Abnahme der Leistungen.<br \\\/>10.2 Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer \\u00fcblichen Verwendungsweise f\\u00fcr ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), betr\\u00e4gt die Verj\\u00e4hrungsfrist gem\\u00e4\\u00df der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (\\u00a7 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unber\\u00fchrt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verj\\u00e4hrung (insb. \\u00a7 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, \\u00a7\\u00a7 444, 445b, \\u00a7 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).<br \\\/>10.3 Die vorstehenden Verj\\u00e4hrungsfristen gelten auch f\\u00fcr vertragliche und au\\u00dfervertragliche Schadensersatzanspr\\u00fcche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelm\\u00e4\\u00dfigen gesetzlichen Verj\\u00e4hrung (\\u00a7\\u00a7 195, 199 BGB) w\\u00fcrde im Einzelfall zu einer k\\u00fcrzeren Verj\\u00e4hrung f\\u00fchren.<br \\\/>10.4 Die vorstehende Verk\\u00fcrzung der Verj\\u00e4hrungsfrist findet keine Anwendung auf Schadensersatzanspr\\u00fcche, die auf grober Fahrl\\u00e4ssigkeit oder Vorsatz, einer zu vertretenden Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie der Verletzung von K\\u00f6rper, Leben, Gesundheit und Freiheit beruhen oder auf Schadensersatzanspr\\u00fcche nach dem Produkthaftungsgesetz.<\\\/p>\\n\n\n<p style=\\\"text-align: left;\\\"><br \\\/><strong>11. Allgemeine Bestimmungen<\\\/strong><br \\\/>11.1 Alle vertraglichen Vereinbarungen sowie \\u00c4nderungen und Aufhebungen derselben bed\\u00fcrfen der Schriftform. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschlie\\u00dflich Nebenabreden, Erg\\u00e4nzungen und \\u00c4nderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. F\\u00fcr den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Best\\u00e4tigung von rhv ma\\u00dfgebend.<br \\\/>11.2 Rechtserhebliche Erkl\\u00e4rungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, M\\u00e4ngelanzeige, R\\u00fccktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln \\u00fcber die Legitimation des Erkl\\u00e4renden bleiben unber\\u00fchrt.<br \\\/>11.3 Erf\\u00fcllungsort f\\u00fcr alle Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist der Sitz von rhv.<br \\\/>11.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.<br \\\/>11.5 Ausschlie\\u00dflicher Gerichtsstand f\\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\\u00e4ltnis ergebenden Streitigkeiten ist das Landgericht Stuttgart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Personen des \\u00f6ffentlichen Rechts oder ein \\u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\\u00f6gen ist. rhv ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu verklagen.<br \\\/>Diese Allgemeinen Gesch\\u00e4ftsbedingungen sind zweisprachig auf Deutsch und Englisch verfasst. In Zweifelsf\\u00e4llen bez\\u00fcglich der Auslegung gilt die deutsche Fassung als verbindlich.<\\\/p>\\n\n\n<p style=\\\"text-align: left;\\\"><br \\\/>Stand: Mai 2022<\\\/p>\",\"text_align\":\"center\"}}]}]}]}],\"version\":\"2.2.5\"} --><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGB Allgemeine Bedingungen f\u00fcr Lieferungen und f\u00fcr die Erbringung von Werk- und Dienstleistungen Zur Verwendung im Gesch\u00e4ftsverkehr gegen\u00fcber Unternehmern, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen: Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschlie\u00dflich f\u00fcr alle Lieferungen sowie f\u00fcr alle Werk- und Dienstleistungen der Rybak + Hofmann rhv-Technik GmbH &amp; Co. 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